Topografie |
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Der Topografieschutz ist ein ungeprüfter Schutz mit einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren. Nach dem Halbleiterschutzgesetz, das den Topografieschutz regelt, können dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Topografien) geschützt werden. Die zu schützende Topografie darf keine bloße Nachbildung einer anderen Topografie sein und muss ein nicht alltägliches Ergebnis geistiger Arbeit darstellen.
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